Heizkostenzuschuss Heizperiode 2026/27
Das Land Steiermark gewährt auch dieses Jahr wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Anspruchsberechtigt sind jene Personen die
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen und rechtmäßig ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und seit zumindest 24. September 2026 mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
Ein oder mehrere gemeldete Nebenwohnsitze an der Antragsadresse stehen einer Gewährung grundsätzlich entgegen.
Weiters darf kein Anspruch auf Wohnunterstützung bestehen und das
Nettomonatseinkommen (= mal 14 dividiert durch 12) die folgenden Grenzen nicht übersteigen:
Haushalt mit 1 Person (max. Nettoeinkommen/Monat)
€ 1.566,00
Haushalt mit mehreren Personen (max. Nettoeinkommen/Monat)
€ 2.349,43
Erhöhungsbeitrag für jedes Familienbeihilfe
beziehende im Haushalt lebende Kind
€ 548,00
Um den Zuschuss können auch Landwirte ansuchen, wenn obige Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei werden 45% vom Einheitswert (zuzüglich EU-Förderungen und Pachtzins von Verpachtungen bzw. abzüglich Pachtzins von Zupachtungen) als Jahreseinkommen berechnet. Auch die Familienbeihilfe ist dem Einkommen anzurechnen.
Erforderliche Nachweise:
- letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis Familienbeihilfe
- IBAN-Nr., Bankverbindung
- Pachtverträge, Einheitswertbescheide und EU-Förderungen
- Neu – Rechnung und Zahlungsnachweis des Heizmaterials
Anträge können ab sofort bis einschließlich 26. Februar 2027 im Gemeindeamt gestellt werden!