Wasserversorgung

Für die ehemalige Gemeinde Großhart ist seit 1.1.2015 die Gemeinde Hartl zuständig. Sowohl die Herstellung neuer Wasseranschlüsse, die Wartung als auch die Verrechnung der Wassergebühren erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Vulkanland durch die Gemeinde Hartl.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Gemeindeamt Hartl, Tel.Nr. 03334/2522, Email: gde@hartl.gv.at

Für die ehemaligen Gemeinden Hartl und Tiefenbach ist der Wasserverband Feistritztal zuständig. Sowohl Hausanschlüsse als auch die Wartung und Verrechnung der Wassergebühren erfolgen für Hartl und Tiefenbach vom Wasserverband Feistritztal.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Wasserverband Feistritztal, Tel.Nr. 03113/2308, Mail: office@wasserverband-feistritztal.at, Homepage: www.wasserverband-feistritztal.at.

Wasserversorgung Großhart

In der ehemaligen Gemeinde Großhart gibt es seit dem Jahre 1987 eine Ortswasserleitung, an der bereits über 140 Objekte und Haushalte angeschlossen sind.

Durch das bereits über 8.000 m lange Leitungsnetz könnten sämtliche Objekte mit einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. Im Jahr 2021 wurde auch der Ortsteil Harras versorgt und der Hochbehälter in Hartl-Ort mit einer Notwasserversorgung angeschlossen.

Der Bezug des Trinkwassers erfolgt ausschließlich vom Wasserverband Vulkanland.
 

Wasseranschlussbeitrag

Dieser beträgt derzeit € 2.800,-- inklusiv 10 % MWSt.
 

Wassergebühren

Wasserzählermiete 

€   9,00 jährlich für 3 m³-Zähler

€ 15,00 jährlich für 7-10 m³ Zähler

€ 33,00 jährlich für 20-30 m³ Zähler

Wasserzins  € 1,64 je m³ Wasserverbrauch 
Grundgebühr € 60,00 jährlich
bei Hydrantenentnahme  € 3,28 je m³ 
 

Trinkwasserbefund

Trinkwasserbefund 2021