Förderungen Bauen - Umwelt
Änderungen der Umweltförderungen
In der Gemeinderatssitz vom 29.12.2025 wurde beschlossen, dass die Förderungen für Heizungen, Photovoltaik- und Solar-
anlagen, Batterienspeicher sowie E-Mobilität (E-Bikes und E-Autos) ab 1.4.2026 ausgesetzt werden. Bei diesen Förderungen
hat es sich auch oft um Doppelförderungen gehandelt, welche die Politik österreichweit abstellen will. Von 1.1.2026 bis 31.3.2026
werden nur mehr bereits fertiggestellte und in Betrieb genommene Anlagen gefördert. Bereits gewährte Förderzusicherungen
werden noch ausbezahlt.
Alle übrigen Förderungen werden in gleicher Weise gewährt.
| Gegenstand | Förderung |
| Solaranlagen | 60 % der Landesförderung, max. € 840,-- |
| Hackschnitzelheizung | 60 % der Landesförderung, max. € 960,-- |
| Scheitholzheizung | 60 % der Landesförderung, max. € 780,-- |
| Pelletsheizung | 60 % der Landesförderung, max. € 960,-- |
| Photovoltaik | € 160,-- pro kWp bis max. 5 kWp (Auf Dach, Freianlage) € 220,-- pro kWp bis max. 5 kWp (im Gebäude integriert) |
| Wärmepumpen | 30 % der Landesförderung, Voraussetzung - Ökostrom |
Stromspeicher, wenn mind. 2 kWp PV-Anlage vorhanden ist | € 60,-- pro kWh bis max. 7,50 kWh (Bleispeicher) € 150,-- pro kWh bis max. 5,00 kWh (sonstige Speicher wie z.B. Lithiumionen) |
Lastmanagementsystem, wenn mind. 1 kWp PV-Anlage vorhanden ist | € 60,-- pro System (zumindest 4 schaltbare Verbraucher) |
| Hauszufahrt - Bauzuschuss | 30 % der Kosten für die Asphaltierung von der öffentlichen Straße bis zum 1. Wohnhauseck; max 3,00 m Breite, 7 cm Asphaltstärke; Für die Schotterung werden 30 % gefördert; |
| E-Bike und E-Moped | € 100,-- pro Fahrzeug |
| E-Auto | € 200,-- (pro Haushalt ein Fahrzeug), Hauptwohnsitz Voraussetzung |