Am 22.12.2016 hat der Gemeinderat einstimmig eine Änderung der Abfuhrordnung mit Wirksamkeit 1.1.2017 beschlossen. Der Abfuhrintervall beträgt für die ganze Gemeinde 8 Wochen.
Gebühren für Siedlungsabfälle:
Grundgebühr:
Person mit Hauptwohnsitz € 9,50
Person mit Nebenwohnsitz € 4,75
Kinder bis zur Vollendung des 5.Lebensjahres sind befreit
Variable Gebühr:
120 lt. Behälter € 63,00
240 lt. Behälter € 126,00
770 lt. Behälter € 404,00
1100 lt. Behälter € 578,00
Im Bedarfsfall können 110 lt. Säcke zu € 5,50 für die zusätzliche Sammlung von Restmüll im Gemeindeamt, den Bürgerservicestellen und den Altstoffsammelzentren zugekauft werden. Bei Anlieferung von Restmüll in den Altstoffsammelzentren sind die dafür erforderlichen Sammelsäcke zu kaufen.
Gebühren für die Biomüllabfuhr:
zweiwöchentliche Abfuhr von Mai bis September und vierwöchentliche Abfuhr von Oktober bis April
120 lt. Behälter € 126,00
240 lt. Behälter € 198,00
wöchentliche Abfuhr von Mai bis September und zweiwöchentliche Abfuhr von Oktober bis April
120 lt. Behälter € 252,00
240 lt. Behälter € 396,00
Die Vorschreibung der Abfallgebühren erfolgt vierteljährlich. Die zu verrechnende Personenanzahl wird mit den Stichtagen 1.Jänner, 1.April, 1.Juli und 1.Oktober angepasst.