Flächenwidmungsplan u. ÖEK - Revision 1.0


Neuerstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hartl

 

 

Sehr geehrte Grundeigentümer!

 

 

Im Zuge der Gemeindestrukturreform sind die neu geschaffenen Gemeinden verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren ein Örtliches Entwicklungskonzept und einen Flächenwidmungsplan neu zu erstellen.

 

In einem ersten Schritt werden alle Gemeindebürger bzw. Grundeigentümer aufgefordert, Planungsinteressen und Anregungen schriftlich der Gemeinde bekannt zu geben.

Anschließend werden alle für das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan relevanten Daten auf den letzten Stand gebracht.

 

In gemeinsamer Arbeit zwischen Gemeinderat, Bürgermeister, Raumplaner und Baulandwerbern sowie in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen des Landes Steiermark werden die Unterlagen zu sichten, sortieren und zu prüfen sein und fließen anschließend in die weitere Arbeit und insbesondere auch in die Raumordnungspläne (ÖEK und FWP) ein.

 

Für unbebaute Grundstücke im Bauland sind Maßnahmen zur aktiven Bodenpolitik zu treffen. Es besteht die Möglichkeit privatwirtschaftliche Vereinbarungen mit den Grundeigentümern über die Verwendung der Grundstücke innerhalb angemessener Frist, entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung abzuschließen. Bei unbebauten Grundstücken über 3.000m² können auch Bebauungsfristen festgelegt werden.

 

Dieses Örtliche Entwicklungskonzept enthält alle für die Gemeinde wichtigen Planungsziele einschließlich der geplanten Siedlungsentwicklung für die nächsten 15 Jahre.

 

Der nächste entscheidende Schritt im Verfahren ist die Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes, die mindestens 8 Wochen im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen sind.

 

Während dieser Frist können zu diesen Entwürfen begründete Einwendungen schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden - dies ist ein weiterer entscheidender Zeitpunkt in der örtlichen Raumplanung, insbesondere für die Gemeindebürger!

 

Eine Bürgerinformation wird in den ersten 6 Wochen der Auflage stattfinden. Der Termin dazu wird früh genug bekannt gegeben.

 

Nach Ablauf der Auflagefrist sind die Einwendungen vom Gemeinderat zu behandeln und anschließend ist der Endbeschluss für das ÖEK 1.0 und den FWP 1.0 mit 2/3 Mehrheit zu fassen.

 

Das ÖEK 1.0 und der FWP 1.0 treten dann nach Prüfung und Genehmigung durch die Landesregierung in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Raumordnungspläne (ÖEK und FWP).

 

Abschließend möchten wird darauf hinweisen, dass Planungsinteressen und sonstige Anregungen in der Zeit von 8. Oktober 2018 bis 3. Dezember 2018 schriftlich im Gemeindeamt während der Amtsstunden bekannt gegeben werden können. Für die Bekanntgabe dieser Planungsinteressen schließen wir ein Formblatt an (bitte Seite 3 abtrennen).

 

Die Gemeinde ist bestrebt, Grundstücke für die Bebauung von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben – soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes zulassen – auszuweisen, damit sich die Gemeinde weiterentwickeln kann. Grundeigentümer, die ihre Grundstücke zum Kauf anbieten, mögen dies ebenfalls bekanntgeben.

 

Für Auskünfte oder weitere Informationen stehen ich bzw. die MitarbeiterInnen des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Bgm. Hermann Grassl