Das Land Steiermark gewährt auch dieses Jahr wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.
Anspruchsberechtigt sind alle in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung NEU haben und deren Nettomonatseinkommen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:
Haushalt mit 1 Person € 1.193,14
Haushalt mit mehreren Personen € 1.789,71
Erhöhungsbeitrag f. jedes Familienbeihilfe
beziehende (im Haushalt lebende) Kind € 418,00
Um den Zuschuss können auch Landwirte ansuchen, wenn obige Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei werden 45% vom Einheitswert (zuzüglich EU-Förderungen und Pachtzins von Verpachtungen bzw. abzüglich Pachtzins von Zupachtungen) als Jahreseinkommen berechnet.
Erforderliche Nachweise:
● letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis (nicht älter als 6 Monate)
● IBAN-Nr., Bankverbindung
● Pachtverträge, Einheitswertbescheide u. EU-Förderungen
● Familienbeihilfenbescheid
● Unterhaltsnachweis
Anträge können ab sofort und längstens bis
29. Februar 2024 im Gemeindeamt Hartl gestellt werden.