Heizkostenzuschuss 2023/24

Das Land Steiermark gewährt auch dieses Jahr wieder einen einmaligen Heizkostenzuschuss von € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Anspruchsberechtigt sind alle in der Steiermark mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen, die keinen Anspruch auf Wohnunterstützung NEU haben und deren Nettomonatseinkommen die folgenden Grenzen nicht übersteigt:

 

Haushalt mit 1 Person                                                            €  1.193,14 

Haushalt mit mehreren Personen                                    €  1.789,71

Erhöhungsbeitrag f. jedes Familienbeihilfe

beziehende (im Haushalt lebende) Kind                         €    418,00

 

Um den Zuschuss können auch Landwirte ansuchen, wenn obige Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei werden 45% vom Einheitswert (zuzüglich EU-Förderungen und Pachtzins von Verpachtungen bzw. abzüglich Pachtzins von Zupachtungen) als Jahreseinkommen berechnet.

 

Erforderliche Nachweise:

● letzter Pensionsabschnitt bzw. Einkommensnachweis (nicht älter als 6 Monate)

● IBAN-Nr., Bankverbindung

● Pachtverträge, Einheitswertbescheide u. EU-Förderungen

● Familienbeihilfenbescheid

● Unterhaltsnachweis​
 

Anträge können ab sofort und längstens bis 29. Februar 2024 im Gemeindeamt Hartl gestellt werden.