Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus" startet am 1. April – 15. Mai 2026

Das Land Steiermark fördert über die Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus" im Rahmen eines befristeten Calls von 1. April - 15. Mai 2026 rückwirkend bereits umgesetzte Sanierungsmaßnahmen.

Gefördert werden u. a.:

·         Energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem, wie z. B. die Errichtung einer PV-Anlage und die Errichtung eines elektrischen Energiespeichers in Kombination mit einer PV-Anlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs der PV-Anlage.

o    Ersatz von alten Zentralheizungsanlagen, die schon bisher auf Basis erneuerbarer Energie betrieben wurden (hocheffiziente alternative Energiesysteme) Fernwärmeanschlüsse

o    Errichtung von Niedertemperatur-Wärmeabgabesystemen

o    Brauchwasserwärmepumpen

o    Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

o    Innovative, energiesparende Formen der Warmwasserbereitung

·         Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile

o    b) Fenster und Außentüren Fassadenflächen (Außenwände) Kellerdecken oder Wände / Fußböden gegen Erdreich Oberste Geschoßdecken oder Dachschrägen, Wände zu nicht beheizten Gebäudeteilen (zB Dachräumen)

o    Außenliegende Verschattungssysteme (Jalousien, Rollläden)

·         Und noch weitere Förderungen auf der Website…

 

Die Förderung ist für Sanierungsmaßnahmen an Hand von Rechnungen mit Ausstellungsdatum bis längstens 31.05.2025 möglich. Die Beauftragung für die Sanierungsmaßnahmen muss nachweislich vor dem 16.04.2025 erfolgt sein.

Weitere Details zur Förderung speziell PV:

·         Gefördert werden max. 15 kWp/Wohneinheit.

·         Die Förderhöhe beträgt max. 15 % der förderbaren Kosten, deren Höhe wiederum abhängig von den erreichten Ökopunkten ist. Für die Errichtung einer PV-Anlage bzw. PV-Anlage inkl. Stromspeicher werden Ökopunkte gewährt.

 

Insgesamt steht ein Förderbudget von 9,8 Mio. € zur Verfügung.

·         Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich. Sollte in der Vergangenheit für das Wohnobjekt die Förderung "Kleine Sanierung" oder "Umfassende energetische Sanierung" gewährt worden sein, muss zwischen Förderzusage und neuerlicher Förderantragstellung ein Zeitraum von zumindest 4 Jahren liegen.

·         Förderanträge können nach erfolgter Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und längstens bis 15.05.2026 online eingereicht werden.

 

Zur Förderwebseite: Sonderförderung "Steirischer Sanierungsbonus"